Liebe Erziehungsberechtigte,

Der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag umfasst neben fachlicher und methodischer Kompetenz auch das soziale Miteinander. Damit sich die Gymnasiasten möglichst früh damit auseinandersetzen, hat das Gymnasium Neuenbürg seit dem Schuljahr 2010/2011 ein Sozialpraktikum in das Sozialcurriculum der Schule aufgenommen.

Die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen sollen dabei eine Woche lang eine soziale Einrichtung besuchen und sich aktiv an der Arbeit dort beteiligen. Das Praktikum soll dazu beitragen, dass die SchülerInnen durch eigenen Kontakt Hemmschwellen oder Berührungsängste, etwa gegenüber Behinderten, abbauen, sowie das Verständnis für Andere stärken. Zudem trägt das Sozialpraktikum dazu bei, die SchülerInnen für die Leistungen der Mitarbeiter der verschiedenen sozialen Einrichtungen zu sensibilisieren.

Durch gezielte Vor- und Nachbereitung des Praktikums wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler sicher durch das Sozialpraktikum geführt werden. Auch während der eigentlichen Praktikumszeit erfolgt eine Betreuung durch unsere Lehrkräfte.

Das Sozialpraktikum ist kein explizites Berufspraktikum. Auch wenn eigene Interessen bei der Wahl der Praktikumsstelle eine Rolle spielen können und auch sollen, ist das primäre Ziel nicht eigene Berufswünsche zu konkretisieren, sondern eben die oben genannten Ziele zu erreichen. Dennoch haben die SchülerInnen in diesem Praktikum natürlich auch Gelegenheit,  einen Einblick in die „echte“ Berufswelt zu bekommen. Darüber hinaus gilt, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler den Praktikumsplatz selbst suchen sollen. Eine Liste von möglichen Einrichtungen und Trägern finden Sie im Anhang.

Das Sozialpraktikum findet im Schuljahr 2021/22 in der zweiten Woche nach den Osterferien vom 02.-06. Mai 2022 statt.

Die Schülerinnen und Schüler sollten bis Weihnachten ihre Stellen kontaktiert haben. In der Regel brauchen sie für das Sozialpraktikum keine ausführliche Bewerbung zu schreiben. Sie können ihrer Anfrage das Anschreiben unserer Schule beilegen, den Sie bzw. Ihre Tochter/Ihr Sohn hier herunterladen können.

Das Sozialpraktikum ist eine schulische Veranstaltung, die Schülerinnen und Schüler sind somit unfall- und haftpflichtversichert. Eventuell entstehende Fahrtkosten zu den Praktikumsplätzen müssen von den Teilnehmern getragen werden. Lohn oder Entgelte dürfen nicht entgegengenommen werden.

Hier finden Sie die Formulare und das weitere Info-Material zum Herunterladen: