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Schul- und Hausordnung


Das Gymnasium Neuenbürg ist für uns ein Lebensraum, für den alle am Schulleben Beteiligten gemeinsam Verantwortung tragen. Diese Hausordnung dient dem Ziel eines harmonischen Miteinanders und einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Sie ist Teil der Vereinbarungen über die geltenden Grundsätze am Gymnasium Neuenbürg.

Anmerkung: Um die Lesbarkeit des Dokuments zu vereinfachen, werden nur die Begriffe „Schüler“ und „Lehrer“ verwendet.

I. Schul- und Pausenbereich

1.1

Der Schulbereich wird begrenzt durch

  • den schulseitigen Bürgersteig des Waldenburgwegs
  • den Fußweg vom Waldenburgweg zum Sportlereingang der Stadthalle
  • den Schulgarten und
  • die Sportanlagen

1.2

Der Pausenbereich ist der Teil des Schulbereichs ohne Schulgebäude, ohne Schulgarten. Der  Waldspielplatz steht für die Unterstufe (Klasse 5-7), die Schachterrasse steht den Schachspielern zur Verfügung.

II. Unterrichtszeiten und Pausen

2.1

Das Schulgebäude ist an Schultagen von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

2.2

Der Unterricht findet wie folgt statt:

Stunde Zeit Stunde Zeit
1 07:50 – 08:35 8 13:50 – 14:35
2 08:40 – 09:25 9 14:40 – 15:25
Pause 10 15:25 – 16:10
3

4

09:35 – 10:20

10:20 – 11:05

11 16:10 – 16:55
Frischluftpause
5 11:25 – 12:10
6 12:15 – 13:00
7 13:05 – 13:50

2.3

Für den Aufenthalt in der unterrichtsfreien Zeit stehen die Aufenthaltsbereiche im Hauptgebäude (vor dem Kiosk, Foyer, 0-Ebene) zur Verfügung. Nach Rücksprache können weitere Bereiche genutzt werden.

2.4

Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde befinden sich die Schüler mit dem Gong im Klassenzimmer bzw. vor den Fachräumen.

2.5

Einer der Klassensprecher benachrichtigt die Schulverwaltung, wenn ein Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist.

2.6

In der Frischluftpause verlassen die Schüler das Schulhaus und halten sich im Pausenbereich auf. Den Schülern der Kursstufe steht darüber hinaus der Kursstufenbereich zur Verfügung. Bei Regen oder Schneefall können sich die Schüler in der Eingangshalle aufhalten.

2.7

Schüler der Kursstufe können sich in ihrer unterrichtsfreien Zeit im Kursstufenbereich aufhalten. Sie können in Hohlstunden das Schulgelände verlassen, unterliegen aber nur auf dem direkten Heimweg dem Versicherungsschutz.

III. Allgemeine Regelungen

3.1

Grundsätzlich untersagt ist:

  • das Mitführen und der Konsum von Alkohol (über Ausnahmen bei Veranstaltungen entscheidet die Schulleitung)
  • das Rauchen
  • das Mitführen und der Konsum von Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
  • das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen
  • das Essen während der Unterrichtszeit, in Fachräumen auch das Trinken
  • das Mitnehmen offener Getränke in die Klassenzimmer oder Fachräume, um Verschmutzungen vorzubeugen
  • das Schneeballwerfen im Schulbereich und an den Bushaltestellen, um Verletzungen vorzubeugen
  • das Sitzen auf den Treppen, um den ungehinderten Durchgang zu ermöglichen
  • das Anfertigen von Bild- und Tonmitschnitten des Unterrichts, um Persönlichkeitsrechte zu wahren
  • Die Haus- & Schulordnung gilt entsprechend auch in digitalen Kommunikationsplattformen (z. B. Moodle/ BigBlueButton). Das bedeutet insbesondere, dass auch dort aufzeichnen und mithören ohne Genehmigung verboten sind. Genaueres regeln spezifische Nutzungsordnungen (z. B. für das Schulnetzwerk, Moodle oder BigBlueButton).

3.2

Regelung über die Nutzung multimedialer Geräte am Gymnasium Neuenbürg

3.2.1.

a)  Im gesamten Schul- und Pausenbereich, mit Ausnahme des Oberstufenraumes, müssen multimediale Geräte ausgeschaltet und verstaut sein.

b) Lehrer können in begründeten Einzelfällen eine zeitlich begrenzte Nutzung genehmigen.

c) Für abhanden gekommene Geräte übernimmt die Schule keine Haftung.

d) Wegen Zuwiderhandlung eingezogene Geräte sind bei der Schulleitung abzuholen.

3.2.2.

Für außerunterrichtliche Veranstaltungen wird die Nutzung durch den verantwortlichen Lehrer bestimmt.

3.3

Verhalten im Schulhaus

3.3.1

Beschädigungen am Schulgebäude oder von Schulinventar sind dem  Klassenlehrer, dem Fachlehrer, dem Hausmeister oder der Schulleitung sofort zu melden. Bei vorsätzlicher und mutwilliger Beschädigung muss mit Schadenersatzforderungen gerechnet werden.

3.3.2

Die vom Schulträger im Rahmen der Lehrmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Materialien müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Verlust oder Beschädigung ist der Entleiher zu Schadenersatz verpflichtet.

3.3.3

Werbung jeglicher Art, das Aushängen von Plakaten und das Verteilen von Druckschriften bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.

3.3.4

Der anfallende Müll ist entsprechend der im Enzkreis gültigen Bestimmungen zu trennen bzw. zu entsorgen. Näheres zur Mülltrennung wird im Anhang geregelt.

3.3.5

Alle Schüler sind für die Sauberkeit und Ordnung in den Unterrichtsräumen verantwortlich. Die beiden Klassenordner reinigen am Ende der Stunde die Tafel und sorgen für Schwamm und Kreide. Beim Verlassen des Raumes vergewissern sie sich, dass die Fenster geschlossen sind.

3.3.6

In jedem Unterrichtsraum liegt auf dem Lehrerpult ein Raumbelegungsplan aus. Der im Unterrichtsraum zuletzt unterrichtende Lehrer veranlasst nach seinem Unterricht das Aufstuhlen, das Schließen der Fenster und das Löschen des Lichts. Er fährt die Jalousien hoch und schließt den Raum ab.

3.3.7

Schüler  dürfen die Sonder- und Fachräume nur mit dem Fachlehrer oder im Auftrag des Fachlehrers betreten. Dasselbe gilt auch für Sporthallen und Umkleideräume.

IV. Entschuldigung und Beurlaubung

Das Verfahren  bei Verhinderung eines Schülers oder zur Beurlaubung wird in der Schulbesuchsverordnung geregelt (Anhang 8.1). Darüber hinaus gelten die schulinternen Regelungen zu Fehlzeiten und Entschuldigungen in der Kursstufe.

Bei plötzlicher Erkrankung kann ein Schüler durch den Fachlehrer oder durch die Schulleitung vom Unterricht befreit werden.

V. Sicherheitsbestimmungen

5.1

In jedem Unterrichtsraum wird zu Beginn des Schuljahres eine Anleitung zum Verhalten  bei Gefahr ausgehändigt.

5.2

Jeder Unterrichtsraumist mit einer Angabe des Fluchtwegs und eines Sammelpunkts bei Gefahr ausgestattet. Bei Feueralarm verlassen die Klassen in Begleitung des unterrichtenden Lehrers die Unterrichtsräume und versammeln sich am vorgeschriebenen Sammelpunkt. Der Fachlehrer überprüft die Anwesenheit aller Schüler anhand des Klassenbuchs.

5.3

Näheres regelt das Merkblatt zu den Sicherheitsbestimmungen in der Anlage.

VI. Sonderveranstaltungen

Sonderveranstaltungen auf dem Schulgelände können nur mit dem Einverständnis der Schulleitung durchgeführt werden.

Sie müssen rechtzeitig dem Hausmeister gemeldet werden.

VII. Beschwerden

Zur Wahrung einer vertrauensvollen Atmosphäre und im Interesse aller Beteiligten sollen Meinungsverschiedenheiten zunächst einmal zwischen den Betroffenen in direktem Gespräch beraten werden. Danach kann gegebenenfalls der Klassenlehrer bzw. Tutor, die Streitschlichter oder einer der Verbindungslehrer hinzugezogen werden. Wird auch dann keine Einigung erzielt, kann die Schulleitung angesprochen werden.

VIII. Anhang

8.1

Entschuldigung und Beurlaubung (Auszug aus der Schulbesuchsverordnung, 1982)

Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.

a) Verhinderung

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst.

Der Schüler ist am Tag des Fehlens telefonisch, per E-Mail, Brief oder persönlich über das Sekretariat bei der Schulleitung zu entschuldigen. Jeder weitere Fehltag oder weitere Fehltage müssen ebenfalls in dieser Form angezeigt werden.

b) Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf den rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.

Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist der Klassenlehrer bzw. Tutor, in den übrigen Fällen der Schulleiter.

8.2

Sicherheitsmaßnahmen (Verhalten bei Feueralarm)

Verantwortlich und weisungsbefugt ist der jeweils unterrichtende Lehrer.

Das Schulgebäude wird klassenweise entsprechend dem im Klassenzimmer angezeigten Fluchtweg verlassen.

Das Verlassen des Klassenzimmers muss unmittelbar und zügig, aber unter Vermeidung von Panik erfolgen.

Kleidungsstücke und Lehrmittel können nur dann mitgenommen werden, wenn die Räumung dadurch nicht verzögert wird.

Fenster und Türen müssen geschlossen werden. Der Lehrer nimmt das Klassenbuch an sich.

Der Lehrer verlässt als letzter das Klassenzimmer und überzeugt sich, dass niemand darin oder in den Nebenräumen zurückgeblieben ist.

Die notwendigen Rettungsmaßnahmen dürfen in keiner Weise behindert oder gestört werden. Zufahrtswege und Eingangs- oder Fensterbereiche sind freizuhalten.

An  der Sammelstelle stellt der Lehrer anhand des Klassenbuchs die Vollzähligkeit der Klasse fest. Vollzähligkeit bzw. fehlende Schüler sind im Klassenbuch zu vermerken.

Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler solange im Klassenzimmer, bis Rettungsmaßnahmen von außen eintreffen.

8.3

Mülltrennung und Müllentsorgung

An unserer Schule ist ein vereinfachtes Mülltrennsystem eingeführt. Jeder Raum  verfügt über zwei Mülleimer. Diese sind in Anlehnung an die im Enzkreis gültigen Bestimmungen folgendermaßen zu verwenden:

Grüner Eimer: Papier und Karton, Folien, Plastik, Styropor, Glas und Metallabfälle

Diese Recycling-Wertstoffe werden dann vor der Entsorgung vom „Mülldienst“ per Hand getrennt.

Schwarzer / grauer Eimer:  Restmüll (alles andere)

Die Leerung der Eimer findet in der Regel jeden Freitag durch von der Schulleitung beauftragte Schülerinnen und Schüler statt.

Batterien sind im grünen Sammelbehälter beim Kiosk zu entsorgen.

Die  vorliegende Fassung der Haus- & Schulordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz am 12.10.2020 und der Schulkonferenz am 09.11.2020 verabschiedet.

Stand 11/2020